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Landeshauptstadt Stuttgart

Luft

Feinstaubalarm

Seit 2018 hält Stuttgart die gesetzlichen Grenzwerte der Luftreinhaltung an allen Messstationen ein. Am 15. April 2020 hat die Stadt Stuttgart daher den Feinstaubalarm einstellen können.

Die Stadt will die Belastung durch Feinstaub reduzieren. Eine Maßnahme ist Tempo 40 auf den Hauptverkehrsstraßen.

Warum hat es den Feinstaubalarm gegeben?

Um die Luftqualität – und damit Lebensqualität – in Stuttgart zu verbessern, wurde dieser 2016 neben weiteren zahlreichen Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, Fuß‐ und Radverkehr sowie Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima sowie Projekte wie Luftfiltersäulen oder Straßenreinigung eingeführt.

Eine Verordnung der Landesregierung aus dem Jahr 2017 sieht ein Betriebsverbot von Komfort-Kaminen vor, das bei drohenden Grenzwert‐Überschreitungen vom 15. Oktober bis zum 15. April greift. Diese Maßnahme zur Luftreinhaltung gilt voraussichtlich noch bis zum 15. April 2022 weiterhin. Ausführliche Informationen finden Sie dazu unter Komfort-Kamine.  (Öffnet in einem neuen Tab)

Das Amt für Umweltschutz als Untere Immissionsbehörde erlässt das Verbot, sobald die Gefahr besteht, dass die Feinstaub-Werte die gesetzlich festgelegte Grenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreiten können. Grundlage dafür ist, dass der Deutsche Wetterdienst eine Wetterlage für die kommenden Tage prognostiziert, die eine Erhöhung der Werte wahrscheinlich macht.

Wissenswertes rund um den Feinstaubalarm

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Bildnachweise

  • Thomas Niedermüller
  • (1) Zweygarth, (2) VVS, (3) Niedermüller, (4) Kraufmann
  • www.miketraffic.com