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  • KEIN FEINSTAUBALARM MEHR

    Ziel erreicht: In Stuttgart werden die Grenzwerte eingehalten

    • Warum hat es den Feinstaubalarm gegeben?

      Der bundesweit einmalige Feinstaubalarm ist als Instrument der Luftreinhaltung im Jahr 2016 eingeführt worden. Er sollte helfen, die Luftqualität - und damit auch die Lebensqualität - in Stuttgart nachhaltig zu verbessern. Dank eines vielfältigen Maßnahmenbündels, zu dem neben dem Feinstaubalarm auch Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, Fuß- und Radverkehr, Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima sowie Projekte wie Luftfiltersäulen oder Straßenreinigung gehören, sinkt die Luftbelastung nachweislich.

      2018 und 2019 wurden an allen Luft-Messstationen im Stadtgebiet - also auch am Neckartor - die gesetzlichen Feinstaub-Grenzwerte eingehalten. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Jahr 2018 an der Messstelle "Am Neckartor" 20 Überschreitungstage gravimetrisch erfasst, im Jahr 2019 waren es 27 Überschreitungstage. Gesetzlich zulässig sind 35 Überschreitungstage über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr. 2017 waren es noch 41 Überschreitungstage (schon abgezogen Streusalz und natürliche Quellen). Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft werden bereits seit 2011 an sämtlichen Stationen eingehalten.

      Wegen der Einhaltung der Grenzwerte zwei Jahre in Folge ist der Feinstaubalarm Mitte April 2020 eingestellt worden.
      Dies hatte Oberbürgermeister Fritz Kuhn bereits im Januar 2020 angekündigt: "Ich freue mich sehr, dass die Feinstaubwerte in Stuttgart nachweislich unter einem kritischen Wert geblieben sind. Das ist ein großer Erfolg. Ich danke allen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben: den Bürgerinnen und Bürger, den verschiedenen Unternehmen und Institutionen sowie dem Land, das sich finanziell engagiert hat." Während des Feinstaubalarms haben mehrere Partner Rabattaktionen angeboten und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel gefördert. Stadt und Land haben sich ebenfalls finanziell beteiligt.

      Auf der folgenden Seite findet sich alles Wissenswerte rund um den Feinstaubalarm sowie Informationen zur nachhaltigen Mobilität in Stuttgart (Stand Sommer 2020).

      Achtung: Das Verbot zur Nutzung sogenannter Komfortkamine bleibt auf Grundlage einer Landesverordnung vom 15. Oktober bis zum 15. April weiterhin bestehen.
       




      Aktuelle Feinstaubwerte in Stuttgart
      Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2021 (PDF)
      Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2020 (PDF)
      Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2019 (PDF)
      Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2018 (PDF)
      Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2017 (PDF)
      Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2016 (PDF)

    • Wissenswertes rund um den Feinstaubalarm

      Ist die Luft wirklich so schlecht in Stuttgart?

      Die Luftbelastung in Stuttgart bewegt sich - je nach Schadstoff - auf einem sehr unterschiedlichen Niveau. So werden etwa die Grenzwerte für Schwefeldioxid oder Kohlenmonoxid deutlich unterschritten. Bei diesen Luftschadstoffen sind die Belastungen unkritisch. Das Problem sind insbesondere die stärker verkehrsbedingten Schadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2).

      Die "dicke Luft" ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen:

      • Durch die topografische Lage der Stadt gibt es relativ wenig Luftbewegung im Innenstadtbereich. Ohnehin gilt die ganze Region als windarm. Besonders in der kälteren Jahreszeit tritt deshalb häufig das Problem der sogenannten austauscharmen Wetterlagen auf: Die Luft kann nicht mehr zirkulieren und die Luftschadstoffe werden nicht abtransportiert.
      • Hinzu kommt das hohe Verkehrsaufkommen in der Stadt. Vor allem die stark befahreren Straßen sind durch Luftdschadstoffe belastet.


      Wie viele Autos sind in Stuttgart täglich unterwegs?

      Die Gemarkungsgrenze von Stuttgart wird innerhalb von 24 Stunden rund 912.000 Mal von ein- oder ausfahrenden Fahrzeugen überquert (letzte Zählung 2018). Unter der vereinfachten Annahme, dass jedes Fahrzeug nur einmal in jede Richtung fährt, sind das rund 455.000 Fahrzeuge.

      Alle zwei Jahre führt die Stadt zudem die sogenannte Kesselrandzählung durch. Bei dieser Erhebung wird der Verkehr an 21 markanten Stellen am Innenstadtrand gezählt, unter anderem an der B14 Cannstatter Straße und an der B27 Neue Weinsteige. Bei der aktuellen Zählung im Jahr 2019 wurden am "Kesselrand" 418.000 Kraftfahrzeuge gezählt, die nach Stuttgart ein- und ausfahren. Die Zahl ist seit Jahren leicht rückläufig, obwohl die Einwohnerzahlen in Stuttgart und Region kontinuierlich steigen.

      Aktuell sind in Stuttgart 301.373 Pkw (Stand 30.06.2020) registriert.

      Was tut die Stadt Stuttgart gegen Luftschadstoffe?

      Die Themen Mobilität und Luftreinhaltung sind zentrale und wichtige Aufgaben für die Landeshauptstadt Stuttgart. Ziel ist es, mit vielfältigen Aktivitäten die Lebensqualität in der Stadt weiter zu verbessern und Luftschadstoffe, Staus, Lärm und Stress zu reduzieren.

      Grundlage bildet der vom Oberbürgermeister vorgelegte und vom Gemeinderat beschlossene Aktionsplan "Nachhaltig mobil in Stuttgart" in seiner Fassung vom 18. Juli 2017. Der Aktionsplan beschreibt in neun Handlungsfeldern mehr als 100 Einzelmaßnahmen: darunter ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Fuß- und Radverkehr, Wirtschaftsverkehr, Berufsverkehr, stadteigene Mobilität, Mobilität in der Region, Öffentlichkeitsarbeit sowie Intermodalität und Vernetzung. Im Doppelhaushalt 2020/2021 stehen hierfür 25,6 Millionen Euro bereit.
       
      Ergänzt wird das Mobilitätspaket durch weitere Maßnahmen aus dem "Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung" des Gemeinderats in Höhe von 27,7 Millionen Euro.

      • www.stuttgart.de/nachhaltig-mobil
      • www.stuttgart-steigt-um.de/

      Eine Liste an Maßnahmen zur Luftreinhaltung gibt es unter www.stuttgart.de/luftreinhaltung

      Wie setzt sich die Schadstoff-Belastung an der Messstation Neckartor zusammen?

      Die Feinstaub-Konzentration am Neckartor wird zu über 58 % durch den Straßenverkehr verursacht. Dieser Wert setzt sich aus dem Abgas-Immissionsanteil (7%) und den Immissionsanteilen durch Aufwirbelungen und Reifen-, Brems- und Straßenabrieb (45%) bzw. Sekundärimmissionen (6,2%) zusammen. Die Kleinen und Mittleren Feuerungsanlagen (z.B. Komfort-Kamine) haben einen Anteil von knapp 8%, Industrie, Offroad-Verkehr und sonstige technische Einrichtungen tragen mit 7% zur Belastung bei.

      Die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) wird am Neckartor zu 78% durch den Straßenverkehr verursacht. Die Kleinen und Mittleren Feuerungsanlagen haben insgesamt einen Anteil von 12%. Die Quellengruppen Industrie, Offroad-Verkehr und sonstige Technische Einrichtungen tragen mit 3% zur Belastung bei.

      • https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft

      Was verursacht Feinstaub?

      Feinstäube (PM10) bestehen aus winzigen Partikeln, die nicht einmal ein Zehntel des Durchmessers eines Haares erreichen. PM steht für Particulate Matter und 10 für die größten Staubpartikeldurchmesser in Mikrometer - also ein Hunderttausendstel eines Meters -, die im Feinstaub vorkommt. Feinstaub wird vor allem durch menschliches Handeln erzeugt: Er entsteht unter anderem durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, bei der Strom- und Wärmeenergieerzeugung sowie aus Öfen und Heizungen in Wohnhäusern. Es gibt aber auch natürliche Quellen wie z.B. die Staubaufwirbelung von Böden oder Pollenflug.

      In Großstädten ist der Straßenverkehr eine große Feinstaubquelle. Der Feinstaub aus dem Verkehr entsteht überwiegend durch Brems- und Reifenabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes von der Straßenoberfläche und nachrangig durch Abgase aus konventionell betriebenen Verbrennungsmotoren.

      Die Wirkung dieser mikroskopisch feinen Teilchen ist groß: Über die Lunge dringen sie in den menschlichen Organismus ein und können neben Atemwegproblemen auch Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen. Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass die allerfeinsten Staubpartikel sogar in die Blutzirkulation, das Herz, die Leber und andere Organe transportiert werden und sogar bis ins Gehirn vordringen können. Besonders für Kinder kann Feinstaub schwerwiegende Folgen haben.

      2018 und 2019 wurden an allen Luft-Messstationen im Stadtgebiet - also auch am Neckartor - die gesetzlichen Feinstaub-Grenzwerte eingehalten. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Jahr 2018 an der Messstelle "Am Neckartor" 20 Überschreitungstage gravimetrisch erfasst, im Jahr 2019 waren es 27 Überschreitungstage. Gesetzlich zulässig sind 35 Überschreitungstage über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr. 2017 waren es 41 Überschreitungstage, 2016 waren es 58 Überschreitungstage (Streusalz und natürliche Quellen jeweils schon abgezogen). Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft werden bereits seit 2011 an sämtlichen Stationen erreicht.


      • www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?luft_messdaten_ueberschreitungen
      • https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft

      Was hat Feinstaubalarm bedeutet?

      Der Feinstaubalarm war ein bundesweit einzigartiges Instrument der Landeshauptstadt Stuttgart, das über die Luftsituation in Stuttgart informiert und die Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel aufgefordert hat.

      Feinstaubalarm ist ausgelöst worden, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert hat.

      Meteorologen sprechen dabei von einer sogenannten austauscharmen Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert das Aufsteigen der Luft vom Boden und damit den vertikalen Austausch. Gleichzeitig herrscht wenig oder kein Wind, so dass auch der Austausch in der horizontalen Richtung stark unterdrückt ist. Im Stadtkessel und in den Tälern wird dadurch die Verdünnung der belasteten Luft erschwert oder verhindert. Dadurch können Luftschadstoffe in Bodennähe nicht mehr abtransportiert werden. An diesen Tagen steigt die Konzentration von Feinstaub stark an. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

      Das Land Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart haben deshalb bei Feinstaubalarm an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion appelliert, das Auto möglichst im Stadtgebiet Stuttgart nicht zu nutzen und auf den Betrieb von Komfort-Kaminen zu verzichten. Autofahrern wurde empfohlen, auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

      Ebenso sollte - wer die Möglichkeit dazu hatte - in Absprachen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen. Pendler wurden darauf hingewiesen, vom Pkw auf das Schienennetz umzusteigen und das Angebot der Park-and-Ride-Anlagen im VVS-Gebiet zu nutzen.

      Zusätzlich gab es vielfältige Angebote unterschiedlicher Akteure, die einen Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel u.a. mit Vergünstigungen erleichtert haben. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart ermöglichte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Arbeit während des Feinstaubalarms flexibler zu gestalten. 

      Wie lange dauerte der Feinstaubalarm an?

      Der Feinstaubalarm konnte mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaubalarms musste der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens vorhersagen, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reichte hierbei nicht aus.

      Wie lauteten die Kriterien für Feinstaubalarm?

      Austauscharme Wetterlagen sind vor allem im Winter ein Problem, da in dieser Jahreszeit diese Wetterlagen häufiger auftreten und die Ansammlung von Schadstoffen in Bodennähe begünstigen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) definierte das Austauschvermögen zur Ausrufung des Feinstaubalarms anhand folgender Kriterien:

      1. Feinstaubkonzentration mehr als 30 Mikrogramm pro Kubikmeter am Neckartor und fehlender Regen
      2. Fehlender Regen
      3. Fehlender wirksamer Wind aus günstiger Richtung
      4. Nächtliche Bodeninversion                
      5. Flache Mischungsschicht tagsüber  
      6. Geringe Windgeschwindigkeit        


      Grundsätzlich hing das Austauschvermögen von Anzahl und Kombination erfüllter Kriterien ab. Das Kriterium 1 (Feinstaubkonzentration > 30 µg/m³ und fehlender Regen) waren allerdings ein vorrangiges Erfüllungskriterium. Das heißt, die Erfüllung dieses Kriteriums reichte aus, um den Feinstaubalarm auszulösen.

      Sollte das Kriterium 1 nicht erfüllt gewesen sein, mussten mindestens vier der anderen Kriterien vorliegen, damit das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft wurde. Die Kriterien 2 (fehlender Regen) und 3 (fehlender wirksamer Wind aus günstiger Richtung) sowie mindestens eines der Kriterien 4 (nächtliche Bodeninversion) oder 5 (flache Mischungsschicht) mussten zwingend vorliegen. Das Kriterium 6 (geringe Windgeschwindigkeit) musste erfüllt werden, sollte nur eines der Kriterien 4 oder 5 vorgelegen haben.

      • Erläuterungen zu den Kriterien des Deutschen Wetterdienstes (DWD) (PDF)

      Konnte es zu Grenzwert-Überschreitungen kommen, obwohl die Stadt keinen Feinstaubalarm ausgelöst hatte?

      Ja, das war durchaus möglich. Die Wetterlage ist nur ein steuernder Faktor, wenn es um die Höhe der Feinstaub-Belastung geht. Zu Grenzwertüberschreitungen tragen neben den meteorologischen Einflüssen auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder starke Emissionen durch Heizungsanlagen bei. Die Stadt löste den Feinstaubalarm auf Basis einer Witterungsprognose bzw. der Vorbelastung an der Messstelle "Am Neckartor" aus: Anhand von sechs Kriterien, die zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet wurden, wurde das Austauschvermögen der Atmosphäre bewertet (siehe oben). Dieses Verfahren lieferte keine absolute Vorhersage-Sicherheit, da die Feinstaub-Belastung nicht vorhergesagt werden konnte. Dennoch konnte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vorhergesagt werden, ob die Wetterlage zu erhöhten Feinstaub-Werte beitrug oder nicht.

      Was konnte jeder Einzelne bei Feinstaubalarm tun?

      Um die Schadstoffbelastung in Stuttgart zu reduzieren und weiterhin gering zu halten, kann jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger seinen Teil beitragen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

      • Die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen: Die Stadt Stuttgart verfügt über ein dichtes und gut funktionierendes Netz an Bus-, Stadtbahn- und S-Bahnlinien. Über 900.000 Menschen nutzen täglich den öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart - und die Zahlen steigen. Das Angebot wird daher kontinuierlich ausgebaut.
      • P+R-Plätze anfahren: Praktisch für Pendler, die vom PKW auf das Schienennetz umsteigen wollen: Im Gebiet des VVS stehen auf 217 Park-and-Ride-Anlagen (P+R) über 17.000 Stellplätze zur Verfügung. eine Übersicht der P+R-Anlagen in und außerhalb des Stadtgebiets gibt es hier.
      • Fahrgemeinschaften bilden: Ein Auto in Stuttgart ist im Durchschnitt nur mit 1,23 Personen besetzt. Fahrgemeinschaften sind deshalb ein sinnvolles Mittel, um den motorisierten Verkehr in Stuttgart und der Metropolregion zu reduzieren und das Auto effizienter zu nutzen. Vermittlungsbörsen im Internet helfen dabei, den passenden Mitfahrer zu finden.
      • Mit dem Fahrrad oder Pedelec fahren: Das Radverkehrsnetz wird in Stuttgart kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Wer kein eigenes Rad hat, kann beispielsweise das RegioRadStuttgart nutzen.
      • (Elektro-)Auto, E-Roller oder E-Scooter fahren: Verschiedene Anbieter ermöglichen in Stuttgart die Ausleihe von Elektro-Fahrzeugen - ob Auto, Roller oder Scooter. 
      • Einfach zu Fuß gehen: Über 30 Prozent aller täglichen Wege in Stuttgart werden zu Fuß zurückgelegt. Zu Fuß gehen ist gesund, umweltfreundlich und es kostet nichts. Eine Übersicht, welche Ziele in der Innenstadt zu Fuß schnell erreichbar sind, gibt es hier.
      • Die Arbeit flexibel gestalten: Warum nicht früher oder später zur Arbeit fahren? Viele Unternehmen bieten Gleitzeit an und helfen damit, die öffentlichen Verkehrsmittel in den Hauptverkehrszeiten zu entlasten.
      • Den Freizeitverkehr reduzieren: Auch in der Freizeit kann man aktiv zu einer besseren Luft in Stuttgart beitragen. Der eigene Stadtteil bietet oft viele Möglichkeiten zum Sportmachen, Erholen und Entspannen. Nutzt man die Angebote vor Ort, stärkt man nicht nur den Stadtteil, sondern vermeidet auch längere Wege und damit Verkehr.
      • Den Komfort-Kamin auslassen: Das Land Baden-Württemberg hat im Januar 2017 eine Verordnung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) verabschiedet. Damit ist der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen an Tagen, an denen eine Überschreitung des Grenzwert im Stadtgebeit Stuttgart droht, verboten. 

      Warum dürfen keine Komfort-Kamine benutzt werden - auch wenn es den Feinstaubalarm nicht mehr gibt?

      Ein erheblicher Teil der Feinstaub-Emissionen, die in Stuttgart gemessen werden, entstehen aus der Holzverbrennung. Die holzbefeuerten Kamine und Öfen in Stuttgarter Privathaushalten tragen nach dem Straßenverkehr als zweitgrößter Verursacher relevant zur Feinstaubbelastung bei.

      Das Land Baden-Württemberg hat deshalb im Januar 2017 eine Verordnung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) verabschiedet. Das Betriebsverbot ist am 24. Februar 2017 in Kraft getreten.

      Demnach dürfen Komfort-Kamine nach § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über Betriebsbeschränkungen für kleine Feuerungsanlagen (Luftqualitätsverordnung- Kleinfeuerungsanlagen) vom 31.1.2017 nicht betrieben werden, wenn die Gefahr besteht, dass der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM 10) für das Gemeindegebiet Stuttgart überschritten wird. Das Betriebsverbot gilt im Winterhalbjahr vom 15. Oktober bis zum 15. April an Tagen mit einer Überschreitungsgefahr, sobald die Allgemeinverfügung in Kraft ist.

      Das Verbot bezieht sich auf Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe (zum Beispiel Holz), die zusätzlich zu einer anderen Heizung, beispielsweise einer Zentralheizung, betrieben werden und damit lediglich als zusätzliche Wärmequelle dienen. Die Grundversorgung ist davon nicht betroffen.

      Ausnahmen für Komfort-Kamine, die nachträglich mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung (Partikelabscheider) ausgestattet wurden, können auf Antrag gewährt werden.


      Weitere Infos:
      • www.stuttgart.de/betriebsverbot-komfort-kamine
      • Fragen und Antworten zum Betriebsverbot

      Was verursacht Stickstoffdioxid?

      Stickstoffdioxid (NO2) entsteht wie Feinstaub bei Verbrennungsprozessen, allerdings nur bei hohen Verbrennungstemperaturen, durch Oxidation von Luftstickstoff. Hauptquellen sind konventionell betriebene Verbrennungsmotoren, insbesondere Dieselmotoren ohne wirksame Entstickungstechniken. Auch Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle stoßen Stickstoffdioxid aus. Aber in Ballungsgebieten wie Stuttgart ist der Straßenverkehr ein bedeutender NO2-Verursacher.

      Stickstoffdioxid kann zu Entzündungsreaktionen in den Atemwegen führen und die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe verstärken. Bei längerer Einwirkung können höhere Konzentrationen zu chronischer Bronchitis oder auch zu einer Erhöhung der Empfindlichkeit gegenüber Atemweginfektionen führen. Eine hohe NO2-Konzentration ist vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sie zu einer Bronchienverengung führen kann. Alle Stickstoffoxide haben auch eine toxische Wirkung auf Pflanzen, da sie beispielsweise bei Bäumen die Oberschicht von Blättern und Nadeln schädigen. Sie spielen auch bei der Bildung von sogenanntem Sommersmog eine entscheidende Rolle. Sie reagieren bei entsprechender Wärme und Sonnenstrahlung zu Ozon, einem Reizgas wie NO2 selbst auch.

      Europaweit wurden auch für Stickstoffdioxid Grenzwerte festgelegt. Erlaubt sind 18 Überschreitungsstunden bei einem Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der Grenzwert wurde laut den offiziellen Messungen der LUBW im Jahr 2019 an zwei Stunden überschritten. Im Jahr 2018 waren es elf Überschreitungsstunden, 2017 waren es drei und 2016 noch 35. An allen weiteren Messstellen wird dieser Grenzwert inzwischen eingehalten.

      Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid jedoch der Jahresmittelwert problematisch, der den gesetzlichen Grenzwert trotz Verbesserungen noch überschreitet. Der Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An der Messstelle "Am Neckartor" hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für das Jahr 2019 einen Jahresmittelwert von 53 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erfasst. 2018 lag der Wert noch bei 71 Mikrogramm, 2017 bei 73 und im Jahr 2016 bei 82. Auch an den Messstellen "Hohenheimer Straße" (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in 2019) und "Arnulf-Klett-Platz" (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in 2019) wird der zulässige NO2-Jahresmittelwert überschritten. Aufgrund der hohen Werte hat das Land Baden-Württemberg in seinen Fortschreibungen des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart verschiedene Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge erlassen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.


      • www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?luft_messdaten_ueberschreitungen
      • https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft


      Was bedeutet die grüne Plakette am Auto?

      Stuttgart ist seit dem 1. März 2008 Umweltzone. Das bedeutet, es dürfen inzwischen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 ins Stadtgebiet Stuttgart fahren. Diese besitzen eine grüne Umwelt-Plakette. Mit dieser Plakette dürfen alle Umweltzonen ohne Einschränkung befahren werden. Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 angehören (Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette), haben Fahrverbot in Stuttgart.

    • Informationen zur nachhaltigen Mobilität

      Was zeichnet den ÖPNV in Stuttgart aus?

      Die Stadt Stuttgart hat ein dichtes und gut funktionierendes Netz an Bus-, Stadtbahn- und S-Bahnlinien. Über 900.000 Menschen nutzen täglich den öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart - und es werden immer mehr. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.

      Seit dem 1. April 2019 gilt im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) ein neues Tarifzonensystem: Aus 52 Tarifzonen wurden fünf Ringzonen im VVS-Kerngebiet. Viele Fahrgäste profitieren davon. Manche sparen zwischen 25 und 30 Prozent, in Einzelfällen auch mehr. Aus den bisherigen Tarifzonen 10 und 20 in Stuttgart wurde die Tarifzone 1. Die Sektorengren­zen in den Außenringen fielen weg und die zwei Außenringe 60 und 70 wurden zur neuen Tarifzone 5 zusammengefasst. Die Landeshauptstadt Stuttgart und die vier Verbundlandkreise finanzieren die Tarifreform mit einem Betrag von bis zu 42,1 Millionen Euro pro Jahr. Auch das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der Finanzierung.

      Stuttgarts hügelige Topografie bietet für Infrastruktur und Fahrzeuge mit engen Kurvenradien, Steigungen und Gefälle große Herausforderungen. Die SSB betreibt ein Stadtbahnnetz mit Hochbahnsteigen. Zudem engagiert sie sich seit vielen Jahren in der Erprobung alternativer Antriebe beim Bus. Im SSB-Netz sind an einem Wochentag durchschnittlich rund 600.000 Fahrgäste unterwegs. Die Fahrgastzahlen der SSB sind zwischen 2010 und 2019 um circa 10 Prozent gestiegen.

      Aktuelle Linien der SSB sind:
      • Stadtbahnlinien U1, U2, U3, U4, U5, U6 (80 Meter), U7 (80 Meter), U8, U9, U12 (80 Meter), U13, U14, U15, U16, U19
      • Interimslinien Stadtbahn U29, U34
      • U11 (Stadtbahn-Sonderlinie, 80 Meter)
      • Seilbahn
      • Zahnradbahn (neue Wagen werden gerade produziert samt größerem Fahrradvorstellwagen)
      • Expressbuslinien X1, X2, X7, im Sommer Ausflugsbus mit Fahrradanhänger
      • Buslinien 2019 gesamt: 47 Linien (Die SSB hat im Zuge des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Außenbuslinien abgegeben.)
      • Die SSB betriebt seit 2018 mit der ersten bundesweiten Konzession im Rahmen des Linienverkehrs einen On-Demand und Ride-Sharing Service SSB Flex (in Kooperation mit Moovel/Reach Now)

      Seit 2013 neu sind:
      Endgültige Linie U12, U16, U19, X1, X2, X7, Flex

      In Planung befinden sich:
      U17, Verlängerung S2, Verlängerung U5, Linie U5b (Killesberg - Plieningen), Verlängerung U19, vierter Stadtbahnbetriebshof, Stadtbahnverlängerung nach Hausen und Ditzingen (U13)

      Im Bau sind:
      Verlängerung U6, Ausbau/Planung U1 auf 80-Meter-Betrieb, Folgebaumaßnahmen Stuttgart 21 mit Haltestelle Staatsgalerie (im September 2020 eröffnet)

      Verbesserungen gibt es zudem beim Fahrplan der S-Bahn: Im S-Bahn-Verkehr wird bis Ende 2020 schrittweise der 15-Minuten-Takt auf den ganzen Tag ausgedehnt. Die S-Bahn Stuttgart bringt auf sieben Linien (S1, S2, S3, S4, S6, S60) täglich rund 450.000 Fahrgäste an ihr Ziel in Stuttgart und der Region. Im gesamten VVS wurden 2019 rund 395 Millionen Fahrten mit den Bussen und Bahnen auf über 500 Linien zurückgelegt.

      Welche Besonderheiten bietet der VVS-Tarif?

      Seit dem 1. April 2019 gilt der neue VVS-Tarif - es war die größte Reform in der 40-jährigen Verbundgeschichte. Das Tarifzonensystem ist schlanker geworden: Aus den bisher über 50 Tarifzonen wurden fünf Ringzonen im Kerngebiet des VVS. Das Tarifsystem ist damit einfacher und übersichtlicher. Viele Fahrgäste sparen mit dem neuen Tarif aber auch - vor allem für die zahlreichen Pendler, die täglich in die Landeshauptstadt kommen, ist es günstiger geworden. Die Tarifzonen 10 und 20 in Stuttgart wurden zur Tarifzone 1 zusammengefasst. Damit kostet ein Einzelticket im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet derzeit 2,60 Euro und ein Tagesticket 5,20 Euro (über das Handy 5 Euro). Zudem sind die Sektorengrenzen in den Außenringen weggefallen und die zwei Außenringe 60 und 70 sind zur neuen Ringzone 5 vereinigt worden. Mehr Infos unter www.vvs.de/einfachmachen.

      Für viele Fahrgäste bedeutet die Reform eine Preisersparnis von 25 bis 30 Prozent. Manche Stammkunden zahlen pro Jahr 200 bis 300 Euro weniger für ihr Ticket  - und das nicht nur für die Fahrt in die Stuttgarter City, sondern auch bei tangentialen Verbindungen. Dadurch, dass die Fahrgäste weniger Tarifzonen befahren und deswegen weniger bezahlen, kommt es bei den Verkehrsunternehmen zu Einnahmeausfällen von rund 42 Millionen Euro jährlich. Das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart und die Verbundlandkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis tragen die Einnahmeausfälle.

      Wie umweltfreundlich sind die Busse?

      Die SSB ist bestrebt, den emissionarmen bzw. -freien Betrieb kontinuierlich auszubauen.Dies ist aber abhängig von der Finanzierbarkeit der einzelnen Maßnahmen. Seit Januar 2018 verwendet die SSB im Stuttgarter Kessel ausschließlich Busse mit der Abgasnorm Euro VI. Seit März 2019 sind alle Dieselbusse mit einer Stickoxidreduzierung ausgestattet. Seit April 2019 betreibt die SSB 271 Busse, darunter 111 Busse nach EEV-Standard (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle), 105 Euro-VI-Busse, 51 Diesel-Hybridbusse und vier Brennstoffzellenbusse. Ab dem Jahr 2020 fahren die SSB-Busse nur noch mit synthetischem Kraftstoff.

      Was ist die polygoCard?

      Ob nun Carsharing, Rad-, Bus- oder Bahnfahren: Um die verschiedenen Angebote einfacher miteinander kombinieren zu können, gibt es im VVS die polygoCard. Die polygoCard ist eine Multifunktions-Chipkarte: Sie dient als E-Ticket für den ÖPNV oder zur Nutzung von Carsharing-Flotten, Leihfahrrädern und vielem mehr. Diese unterschiedlichen Leistungen sind Angebote, die sich polygo-Nutzer individuell zusammenstellen können. Alle Optionen sind auf der Karte technisch bereits vorhanden, müssen vom Nutzer nur aktiv freigeschaltet werden. Wer eine polgoCard hat, kann beispielsweise auch städtische Angebote wie die Leifahrräder von RegioRadStuttgart vergünstigt nutzen.

      Die polygoCard ersetzt zum Beispiel bei den Abos die Kombination aus Verbund- bzw. Mobilpass mit Wertmarke.

      • www.mypolygo.de/

      Wie komme ich an ein Firmen-/Jobticket?

      Das VVS-Firmen-Abo ist ein Jahres-Abo, mit dem die VVS-Verkehrsmittel nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern auch in der Freizeit zu guten Konditionen genutzt werden können. Gegenüber dem regulären JahresTicket ist das Firmen-Abo um 5 Prozent rabattiert. Es kann von Mitarbeitern bestellt werden, deren Arbeitgeber eine entsprechende Firmen-Abo-Vereinbarung mit der SSB oder DB abgeschlossen haben. Bezahlt der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss von mindestens zehn Euro pro Monat und Mitarbeiter, verdoppelt sich sogar der Rabatt von fünf auf zehn Prozent. Außerdem ist es dann auch möglich zur Erreichung der Mindestbestellmenge an einer Sammelbestellung teilzunehmen. Die Zuschüsse variieren stark, der Mindestbetrag ist zehn Euro pro Monat. Das Firmen-Abo wird nach Hause geschickt und die Bezahlung erfolgt per Abbuchung.

      Mehr als 1.000 Unternehmen in Stuttgart und Region bezuschussen inzwischen ihren Mitarbeitern ein Firmen-Abo. Aktuell haben über 92.000 Abonnenten ein Firmen-Abo.

      Die Stadtverwaltung und das Klinikum ermöglichen ihren Mitarbeiten das vergünstigte Fahren mit Bus und Bahn mit dem so genannten Jobticket schon seit April 2014. Aktuell nutzen rund 13.000 Mitarbeiter der Stadt das von der Stadt bezuschusste Ticket.

      Tipp: Das  9-Uhr-Ticket gibt es auch als Firmen-Abo. Das 9-Uhr-Firmen-Abo ist somit je nach Preisstufe zwischen 20 und 30 Prozent günstiger als der Jedermann-Tarif. Gültig ist das 9-Uhr-Firmen-Abo für beliebig viele Fahrten in allen VVS-Verkehrsmitteln ab 9 Uhr an Werktagen, am Wochenende und Feiertagen ganztägig. 

      • www.vvs.de/firmen-abo

      Wie steht es um den Ausbau des Radverkehrs?

      Mit seinen vielen Hügeln und Tälern ist Stuttgart topografisch eine Besonderheit unter den Großstädten in Deutschland. Das stellt die Verkehrsplanung und die Fahrradförderung immer wieder vor große Herausforderungen. Dennoch hat es sich die Stadtverwaltung zum Ziel gesetzt, dass Stuttgart neben einer Autostadt auch zur Fahrradstadt wird und will den Anteil der Radler am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent steigern. 2017 lag der Anteil bei acht Prozent, im Jahr 2013 waren es noch fünf Prozent.

      Auch die steigenden Zahlen an den Dauerzählstellen belegen, dass es immer mehr Radlerinnen und Radler in Stuttgart gibt. Betrachtet man die durchschnittliche Steigerung der vergangenen fünf Jahre, so lag diese in der Böblinger Straße bei 9,3 Prozent (pro Jahr) und auf der König-Karls-Brücke bei 6,8 Prozent (pro Jahr).

      Knapp 200 Kilometer an Radverkehrsanlagen gibt es in Stuttgart derzeit neben Tempo-30-Zonen sowie Land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Das ist etwa doppelt so viel als vor 20 Jahren. Bis 2030 soll das Hauptradroutennetz ausgebaut, Radschnellverbindungen geschaffen und Abstellanlagen aufgestellt werden. Rund 20 Euro je Einwohner werden dafür investiert, dieser Betrag soll auf 40 Euro je Einwohner anwachsen.

      Seit Mai 2018 ist gibt es das Fahrrad- und Pedelecverleihsystem RegioRadStuttgart. In Stuttgart stehen aktuell 680 Fahrräder und 170 Pedelecs sowie zehn E-Lastenräder an über 100 Stationen bereit. In weiteren über 40 Städten und Gemeinden der Region Stuttgart gibt es rund 300 Pedelecs und 190 Fahrräder im blauen Design. Tipp: Mit der polygoCard des VVS kann man Fahrräder in der ganzen Region die ersten 30 Minuten und Pedelecs die ersten 15 Minuten kostenlos nutzen.

      • www.stuttgart.de/fahrrad
      • www.regioradstuttgart.de
      • www.vvs.de/rundum-mobil/unterwegs/bike-ride/
      • www.vvs.de/rundum-mobil/unterwegs/fahrrad-service-stationen

      Was tut die Stadt zur Verflüssigung des Verkehrs?

      Die Stadt arbeitet seit Jahren konsequent an einer Optimierung des Verkehrsflusses. 2006 hat sie dafür eigens die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) gegründet, die im Durchschnitt täglich über 100 mal in den Verkehr steuernd und lenkend eingreift, um diesen zu verstetigen, Staus zu verhindern oder abzubauen.

      Die IVLZ wird kontinuierlich ausgebaut, so wird die Stadt in den nächsten Jahren zusätzlich über 3,5 Millionen Euro in die Weiterentwicklung der IVLZ investieren. Damit sollen die Verkehrsteuerung und Verkehrsverstetigung im Individualverkehr und dem ÖPNV im Stadtgebiet verbessert werden. Des Weiteren werden weitere innovative Projekte im Verkehrsmanagement, welche direkten oder indirekten Einfluss auf die Umwelt haben, von der IVLZ begleitet und umgesetzt.

      Zur Verflüssigung hat die Stadt zudem auf zahlreichen Steigungsstrecken Tempo 40 eingeführt. Die Steuerung des Verkehrs erfolgt auch über flexible Geschwindigkeitsanzeigen, z.B. im Bereich des Neckartors mit dem Schild "Grüne Welle bei Tempo 30/40/50".

      Es gibt für Autofahrer 70 "Grüne Wellen" in Stuttgart. Die längste grüne Welle umfasst 21 Anlagen und führt von der Immenhofer Straße ab Zellerstraße über Paulinenbrücke - Theodor-Heuss-Straße - Friedrichstraße bis Heilbronner Straße auf Höhe Friedhofstraße.

      "Grüne Welle" genießen aber auch Busse und Stadtbahnen. Und auch Fußgänger oder Radfahrer wollen möglichst schnell durch die Stadt kommen. Die Planung von Ampelschaltungen erfolgt deshalb immer unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten. Diese stehen aber meist in Konkurrenz zueinander. Jede Verkehrsart soll möglichst schnell und lange Grün bekommen, um Wartezeiten zu minimieren und die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten. Eine längere Grünzeit zum Beispiel für Fußgänger bedeutet aber immer automatisch, dass einem anderen Verkehrsteilnehmer Grünzeit genommen werden muss. Deshalb wird jede einzelne Ampelanlage sehr differenziert betrachtet, zum Teil mit unterschiedlicher Gewichtung der Grünzeiten für die einzelnen Verkehrsarten je nach Tageszeit.

      Wie ist der städtische Fuhrpark aufgestellt?

      Auch die Stadtverwaltung leistet einen Beitrag zur Reduzierung der Luftschadstoff-Belastung. So hat Oberbürgermeister Fritz Kuhn bereits 2013 einen Elektro-Smart übernommen, mit dem er Dienstfahrten innerhalb Stuttgarts zurücklegt. Auch Umweltbürgermeister Peter Pätzold fährt eine vollelektrische B-Klasse.

      Aktuell sind 66 vollelektrische Fahrzeuge im Einsatz oder werden gerade in Dienst gestellt. Teil des städtischen Fuhrparks sind außerdem acht Hybridfahrzeuge, 17 E-Roller und über 60 Pedelecs. Mit den Pedelecs können die Beschäftigten kürzere und mittlere Dienstwege zurücklegen. In den Jahren 2019/20 werden weitere rund 46 zusätzliche vollelektrischen Pkw sowie verschiedene Sonderfahrzeuge ausgeschrieben.

      Auch der Eigenbetrieb AWS (Abfallwirtschaft Stuttgart) stellt um: 2016 wurden die ersten sieben Diesel-Abfallsammelfahrzeuge durch Fahrzeuge mit Erdgasmotor Econic NGT (Natural Gas Technology) ersetzt. Diese sind nicht nur leiser, sondern stoßen auch deutlich weniger Stickstoffdioxid und Feinstaub aus. Weitere 33 NGT Econic für die Abfallentsorgung und Schadstoff- und Wertstoffsammlung werden 2020 in Dienst gestellt.

      Gleichzeitig fördert die Stadt auch die Elektromobilität ihrer Bürger. So hat die Stadt  ein Förderprogramm für E-Lastenräder für Familien und Alleinstehende mit Kindern aufgelegt (www.stuttgart.de/lastenrad). Darüber hinaus gibt es eine Förderung für E-Taxis, wenn das Fahrzeug mit dem Schriftzug "E-Taxi" beklebt wird. Diese finanzielle Unterstützung wird flankiert durch die Errichtung dreier Taxi-exklusiver Schnelllader.

      Im März 2019 hat der Gemeinderat eine E-Zweirad Umweltprämie (E-Bike Förderung) beschlossen. Damit fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Beschaffung von E-Zweirädern, wenn zeitgleich ein Zweitakt-Zweirad endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. Die Förderung soll auch in den Jahren 2020 und 2021 fortgesetzt werden.

      Kann man mehr Expresszüge einsetzen?

      Bei den auf Stuttgart zulaufenden Bahnstrecken müssen sich die Regionalzüge die Gleise mit dem Fernverkehr und teilweise auch mit der S-Bahn und dem Güterverkehr teilen. Der spontane Einsatz eines zusätzlichen Zuges auf einer Linie ist - zumindest in den Hauptverkehrszeiten - wegen der Trassenkonflikte mit anderen Zügen kaum möglich. Um einen zusätzlichen Zug fahren zu lassen, müssen die Fahrpläne mehrerer Linien angepasst werden. Das ließe sich deshalb nur langfristig umsetzen.

      Das Land Baden-Württemberg als Verantwortlicher für den Regionalzugverkehr hat beim Vergabeverfahren für die Regionalzüge rund um Stuttgart das Angebot und die Kapazitäten ausgeweitet. Damit sind seit Juli 2019 deutlich mehr Züge unterwegs. Seit Juni 2020 sind die neuen Netze in Betrieb und verbessern das bestehende Angebot.

      Im Raum Stuttgart wird es ein vertaktetes Metropol-Express-System mit den Endpunkten Heilbronn, Schwäbisch Hall, Aalen, Tübingen, Geislingen an der Steige, Horb und Pforzheim geben, das ganztägig im 30-Minuten-Takt betrieben wird. Der ÖPNV-Pakt, den das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart und die VVS-Landkreise Anfang 2014 geschlossen haben, sieht vor, dieses System schrittweise einzuführen.

      Wie umweltfreundlich sind gasbetriebene Fahrzeuge?

      Bei den Emissionen von Fahrzeugen unterscheidet man grundsätzlich zwischen den Luftschadstoff-Emissionen (z.B. Feinstaub, Stickstoffdioxid) und den Treibhausgas-Emissionen (z.B. Kohlendioxid, Methan).

      Bezüglich der Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Emissionen sind Erdgas-(CNG)-PKW vergleichbar mit Benzin-PKW der jeweiligen Schadstoffklasse. Technisch gesehen handelt es sich auch um den gleichen Verbrennungsmotortyp (Ottomotor), wobei viele PKW sogar bivalent sind, also wahlweise mit Erdgas oder mit Benzin betrieben werden können.

      Da moderne Ottomotoren aus Gründen der Energieeffizienz höher verdichtet werden, stoßen sie sowohl im Benzin- als auch im Erdgasbetrieb im Vergleich zu früheren Modellen mehr Stickstoffdioxid aus. Dennoch emittieren Erdgas- und Benzin-PKW im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen deutlich weniger Stickstoffdioxid.

      Bezüglich Feinstaub-Emissionen sind auf Basis der Abgasnorm Euro 5 Erdgas-, Benzin- und Diesel-PKW auf einem Niveau*. Ab Euro 6 gilt dies theoretisch auch für die Stickstoffdioxid-Emissionen, allerdings sind die realen Emissionen bei Diesel-PKW, vereinzelt aber auch bei Benzinern insbesondere im Stadtbetrieb, deutlich höher als Euro 6-Standard dies verlangt. Der Stickstoffdioxid-Ausstoß von Erdgas-PKW ist hier vergleichsweise geringer.

      Flüssiggas-(LPG)-PKW sind bezüglich der Schadstoff-Emissionen ebenfalls auf Benziner-Niveau (Euro 5 und Euro 6), allerdings haben sie im Vergleich zu Erdgas deutlich höhere Kohlendioxid-Emissionen (CO2) und noch höhere als Diesel-PKW.

      Hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen gibt es bei Erdgas-Fahrzeugen im Gegensatz zu allen anderen geringfügige Methan-Emissionen, die sich aber durch einen angepassten Katalysator reduzieren lassen. Generell gilt aber u.a. nach einer Studie des TÜV Saarland zu "Kohlendioxid-Emissionen von gasbetriebenen Personenkraftfahrzeugen", dass motorleistungs-unabhängig Erdgas-(CNG)-Fahrzeuge den geringsten CO2-Ausstoß haben, dann folgen Diesel-, Flüssiggas(LPG)- und Benzin-Fahrzeuge.

      * (CNG und LPG - Potenziale dieser Energieträger auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung des Straßenverkehrs, Kurzstudie im Auftrag des BMVBS, 2013).

      Wo kann ich mich informieren?

      Die Mobilitätsberatung im i-Punkt, Königstraße 1A, bietet Stuttgarter Bürgern sowie Besuchern der Stadt einen persönlichen, kostenlosen Service an. Beraten wird zu Anfragen im Bereich umweltfreundliche Mobilität und auf Wunsch werden individuell angepasste Routen- und Wegeempfehlungen angeboten. Im Rahmen des Beratungsangebots rund um eine umweltfreundliche Mobilität in Stuttgart werden Interessierte auch zu den Themen Carsharing, Fahrgemeinschaften, Parken und der Polygo-Card informiert.

      Königstraße 1A, 70173 Stuttgart
      Tel. 0711/216-88900, mobil@stuttgart.de
      Mo-Fr 10-17.30 Uhr,
      Sa 10-16 Uhr (erst nach den Sommerferien wieder)

      Ob Verbindungen oder Tarife von Bus, Bahn, Carsharing oder Fahrrad - unter der regionalen Mobilitätsnummer des VVS, Tel. 0711/320 66 222, erhalten Interessierte seit dem 1. Oktober 2018 rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Auskunft zum Thema Mobilität im VVS-Gebiet. Informiert wird dabei unter anderem auch über Park+Ride, CO2-Einsparmöglichkeiten, On-Demand-Angebote oder Anschlusstaxis.

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