Der bundesweit einmalige Feinstaubalarm ist als Instrument der Luftreinhaltung im Jahr 2016 eingeführt worden. Er sollte helfen, die Luftqualität - und damit auch die Lebensqualität - in Stuttgart nachhaltig zu verbessern. Dank eines vielfältigen Maßnahmenbündels, zu dem neben dem Feinstaubalarm auch
Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, Fuß- und Radverkehr, Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima sowie Projekte wie Luftfiltersäulen oder Straßenreinigung gehören, sinkt die Luftbelastung nachweislich.
2018 und 2019 wurden an allen Luft-Messstationen im Stadtgebiet - also auch am Neckartor - die gesetzlichen Feinstaub-Grenzwerte eingehalten.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Jahr 2018 an der Messstelle "Am Neckartor" 20 Überschreitungstage gravimetrisch erfasst, im Jahr 2019 waren es 27 Überschreitungstage. Gesetzlich zulässig sind 35 Überschreitungstage über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr. 2017 waren es noch 41 Überschreitungstage (schon abgezogen Streusalz und natürliche Quellen). Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft werden bereits seit 2011 an sämtlichen Stationen eingehalten.
Wegen der Einhaltung der Grenzwerte zwei Jahre in Folge ist der Feinstaubalarm Mitte April 2020 eingestellt worden.
Dies hatte Oberbürgermeister Fritz Kuhn bereits im Januar 2020 angekündigt: "Ich freue mich sehr, dass die Feinstaubwerte in Stuttgart nachweislich unter einem kritischen Wert geblieben sind. Das ist ein großer Erfolg. Ich danke allen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben: den Bürgerinnen und Bürger, den verschiedenen Unternehmen und Institutionen sowie dem Land, das sich finanziell engagiert hat." Während des Feinstaubalarms haben mehrere Partner Rabattaktionen angeboten und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel gefördert. Stadt und Land haben sich ebenfalls finanziell beteiligt.
Auf der folgenden Seite findet sich alles Wissenswerte rund um den Feinstaubalarm sowie Informationen zur nachhaltigen Mobilität in Stuttgart (Stand Sommer 2020).
Achtung: Das Verbot zur Nutzung sogenannter Komfortkamine bleibt auf Grundlage einer Landesverordnung vom 15. Oktober bis zum 15. April weiterhin bestehen.
Aktuelle Feinstaubwerte in Stuttgart
Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2021 (PDF)
Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2020 (PDF)
Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2019 (PDF)
Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2018 (PDF)
Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2017 (PDF)
Feinstaubwerte Januar bis Dezember 2016 (PDF)
Die Luftbelastung in Stuttgart bewegt sich - je nach Schadstoff - auf einem sehr unterschiedlichen Niveau. So werden etwa die Grenzwerte für Schwefeldioxid oder Kohlenmonoxid deutlich unterschritten. Bei diesen Luftschadstoffen sind die Belastungen unkritisch. Das Problem sind insbesondere die stärker verkehrsbedingten Schadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2).
Die "dicke Luft" ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen:
Die Themen Mobilität und Luftreinhaltung sind zentrale und wichtige Aufgaben für die Landeshauptstadt Stuttgart. Ziel ist es, mit vielfältigen Aktivitäten die Lebensqualität in der Stadt weiter zu verbessern und Luftschadstoffe, Staus, Lärm und Stress zu reduzieren.
Grundlage bildet der vom Oberbürgermeister vorgelegte und vom Gemeinderat beschlossene Aktionsplan "Nachhaltig mobil in Stuttgart" in seiner Fassung vom 18. Juli 2017. Der Aktionsplan beschreibt in neun Handlungsfeldern mehr als 100 Einzelmaßnahmen: darunter ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Fuß- und Radverkehr, Wirtschaftsverkehr, Berufsverkehr, stadteigene Mobilität, Mobilität in der Region, Öffentlichkeitsarbeit sowie Intermodalität und Vernetzung. Im Doppelhaushalt 2020/2021 stehen hierfür 25,6 Millionen Euro bereit.
Ergänzt wird das Mobilitätspaket durch weitere Maßnahmen aus dem "Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung" des Gemeinderats in Höhe von 27,7 Millionen Euro.
Der Feinstaubalarm konnte mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaubalarms musste der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens vorhersagen, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reichte hierbei nicht aus.
Austauscharme Wetterlagen sind vor allem im Winter ein Problem, da in dieser Jahreszeit diese Wetterlagen häufiger auftreten und die Ansammlung von Schadstoffen in Bodennähe begünstigen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) definierte das Austauschvermögen zur Ausrufung des Feinstaubalarms anhand folgender Kriterien:
Grundsätzlich hing das Austauschvermögen von Anzahl und Kombination erfüllter Kriterien ab. Das Kriterium 1 (Feinstaubkonzentration > 30 µg/m³ und fehlender Regen) waren allerdings ein vorrangiges Erfüllungskriterium. Das heißt, die Erfüllung dieses Kriteriums reichte aus, um den Feinstaubalarm auszulösen.
Sollte das Kriterium 1 nicht erfüllt gewesen sein, mussten mindestens vier der anderen Kriterien vorliegen, damit das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft wurde. Die Kriterien 2 (fehlender Regen) und 3 (fehlender wirksamer Wind aus günstiger Richtung) sowie mindestens eines der Kriterien 4 (nächtliche Bodeninversion) oder 5 (flache Mischungsschicht) mussten zwingend vorliegen. Das Kriterium 6 (geringe Windgeschwindigkeit) musste erfüllt werden, sollte nur eines der Kriterien 4 oder 5 vorgelegen haben.
Stuttgart ist seit dem 1. März 2008 Umweltzone. Das bedeutet, es dürfen inzwischen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 ins Stadtgebiet Stuttgart fahren. Diese besitzen eine grüne Umwelt-Plakette. Mit dieser Plakette dürfen alle Umweltzonen ohne Einschränkung befahren werden. Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 angehören (Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette), haben Fahrverbot in Stuttgart.
Ob nun Carsharing, Rad-, Bus- oder Bahnfahren: Um die verschiedenen Angebote einfacher miteinander kombinieren zu können, gibt es im VVS die polygoCard. Die polygoCard ist eine Multifunktions-Chipkarte: Sie dient als E-Ticket für den ÖPNV oder zur Nutzung von Carsharing-Flotten, Leihfahrrädern und vielem mehr. Diese unterschiedlichen Leistungen sind Angebote, die sich polygo-Nutzer individuell zusammenstellen können. Alle Optionen sind auf der Karte technisch bereits vorhanden, müssen vom Nutzer nur aktiv freigeschaltet werden. Wer eine
polgoCard hat, kann beispielsweise auch städtische Angebote wie die Leifahrräder von RegioRadStuttgart vergünstigt nutzen.
Die polygoCard ersetzt zum Beispiel bei den Abos die Kombination aus Verbund- bzw. Mobilpass mit Wertmarke.
Das VVS-Firmen-Abo ist ein Jahres-Abo, mit dem die VVS-Verkehrsmittel nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern auch in der Freizeit zu guten Konditionen genutzt werden können. Gegenüber dem regulären JahresTicket ist das Firmen-Abo um 5 Prozent rabattiert. Es kann von Mitarbeitern bestellt werden, deren Arbeitgeber eine entsprechende Firmen-Abo-Vereinbarung mit der SSB oder DB abgeschlossen haben. Bezahlt der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss von mindestens zehn Euro pro Monat und Mitarbeiter, verdoppelt sich sogar der Rabatt von fünf auf zehn Prozent. Außerdem ist es dann auch möglich zur Erreichung der Mindestbestellmenge an einer Sammelbestellung teilzunehmen. Die Zuschüsse variieren stark, der Mindestbetrag ist zehn Euro pro Monat. Das Firmen-Abo wird nach Hause geschickt und die Bezahlung erfolgt per Abbuchung.
Mehr als 1.000 Unternehmen in Stuttgart und Region bezuschussen inzwischen ihren Mitarbeitern ein Firmen-Abo. Aktuell haben über 92.000 Abonnenten ein Firmen-Abo.
Die Stadtverwaltung und das Klinikum ermöglichen ihren Mitarbeiten das vergünstigte Fahren mit Bus und Bahn mit dem so genannten Jobticket schon seit April 2014. Aktuell nutzen rund 13.000 Mitarbeiter der Stadt das von der Stadt bezuschusste Ticket.
Tipp: Das 9-Uhr-Ticket gibt es auch als Firmen-Abo. Das 9-Uhr-Firmen-Abo ist somit je nach Preisstufe zwischen 20 und 30 Prozent günstiger als der Jedermann-Tarif. Gültig ist das 9-Uhr-Firmen-Abo für beliebig viele Fahrten in allen VVS-Verkehrsmitteln ab 9 Uhr an Werktagen, am Wochenende und Feiertagen ganztägig.
Im März 2019 hat der Gemeinderat eine E-Zweirad Umweltprämie (E-Bike Förderung) beschlossen. Damit fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Beschaffung von E-Zweirädern, wenn zeitgleich ein Zweitakt-Zweirad endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. Die Förderung soll auch in den Jahren 2020 und 2021 fortgesetzt werden.
Die Mobilitätsberatung im i-Punkt, Königstraße 1A, bietet Stuttgarter Bürgern sowie Besuchern der Stadt einen persönlichen, kostenlosen Service an. Beraten wird zu Anfragen im Bereich umweltfreundliche Mobilität und auf Wunsch werden individuell angepasste Routen- und Wegeempfehlungen angeboten. Im Rahmen des Beratungsangebots rund um eine umweltfreundliche Mobilität in Stuttgart werden Interessierte auch zu den Themen Carsharing, Fahrgemeinschaften, Parken und der Polygo-Card informiert.
Königstraße 1A, 70173 Stuttgart